Rechtlich beratend will ich mich da nicht aus dem Fenster lehnen. Aber eine persönliche Meinung gebe ich gerne mal ab:
Ich glaube, das ist
durchaus fragwürdig.
Zum einen kann man ja wohl nirgends die Lizenbedingungen vor dem Kauf einsehen. Zumindest habe ich bei einer kurzen Suche bei AI nichts gefunden. Und als Verkäufer kann man nicht von seinen Kunden erwarten, da aufwändig nach zu suchen oder gar englische Texte zu lesen (wenn es denn die überhaupt geben sollte). Die Frage ist, ob die Lizenzbedingungen überhaupt einsehbar sind, bevor ich nicht Software installiert habe oder eine CD aus einer Hülle genommen habe und dadurch den Kauf getätigt habe. Es kann also eigentlich gar kein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande gekommen sein.
Zudem hat sich AFAIK nicht MS die Zähne ausgebissen, sondern Oracle (Gerichtshof der Europäischen Union:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 128:DE:NOT). Die wollten so was nämlich auch verhindern.
Auch die Wikipedia schreibt dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software Der Tenor ist auch: Man darf weitergeben und entsprechende Lizenzbedingungen sind unwirksam. Stichwort: "Erschöpfungsgrundsatz".
Interessant ist, daß beim anderen Vertreiber VCDSPro/PCI nur eine extrem kurze Textdatei mit dem Text "lizenz.rtf" beim Download der derzeit aktuellen Software 11.11.5 dabei ist. In der steht dann nicht einmal das Wort Lizenz. Dafür aber "Copyright und Markenzeichen" - als ob es in Deutschland ein Copyright gebe. Aber das kapieren die wenigsten. Mal sehen, wann die das dann alles abändern, nachdem ich hier jetzt schon wieder
viewtopic.php?p=2512#p2512 so viel dazu schrieb, was wohl doch eher einer Rechtsberatung dieser Vertriebs
profis bedarf.
Wie das bei VAG-COM/VCDS tatsächlich abläuft weiß ich auch nicht. Es ist mir nicht einmal klar, was da eigentlich lizensiert ist/wird/werden muß. Aber merkwürdig finde ich es schon, so was zu schreiben und noch dämlicher finde ich, so etwas praktizieren zu wollen. Warum auch?