www.blafusel.de

  Home  |   Privat  |   Impressum  |   Bücher  |   Computer  |   Mikrocontroller  |   Misc  |   OBD  |   Forum

Online-Shopping (im Ausland)

Sie wollen im EU-Ausland einkaufen? Online haben Sie auf einer Plattform wie ebay, Amazon, Banggood oder AliExpress ein Schnäppchen entdeckt und spielen nun mit dem Gedanken, es sich zu kaufen? Dabei gehen Sie nicht nur ein finanzielles Risiko ein, sondern haben mit Pech auch viel Aufwand und riskieren vielleicht sogar Ihre Gesundheit. Viele Angebote stammen aus Fernost. Bei anderen Produkten handelt es sich vielleicht um ein Markengerät aber im Internet haben Sie einen Anbieter gefunden, der ähnliches viel billiger offeriert. Eine weitere Falle in die Sie tappen können sind Crowdfunding-Projekte. Die meisten Bittsteller haben gar keine Ahnuung, welche Pflichten sie erfüllen müssen und denken zudem, bei Hobby- und Kleinprojekten, dass sie es nicht müssen, was falsch ist. Bevor Sie bestellen, kann es sich lohnen zu überlegen, welche Probleme auf Sie zukommen können. Dieser Text entstand als Ergänzung zu einem Artikel in der Make:, in der ich detailliert zeige, welche Schritte und Hürden auf dem Weg zur Vermarktung eigener Elektronik-Produkte zu stemmen sind.

Ich will nicht alles aus Fernost als Schrott und unbrauchbar verdammen. Ebenso sind nicht alle einheimischen Produkte automatisch hochwertig. Eine gewisse Tendenz ist aber schon zu erkennen. Nicht alle Anbieter sind schwarze Schafe - leider aber doch sehr viele.

Garantie und Gewährleistung

Es spielt keine Rolle, woher die Ware kommt: Wenn Sie als Privatmensch etwas kaufen, haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Innerhalb der ersten sechs Monate können Sie den defekten Artikel an den Händler (nicht den Hersteller!) zurück senden und der muss sich kümmern. Er kann reparieren oder umtauschen oder den Kauf rückabwickeln. Bei letzterem bekommen Sie Ihr Geld zurück. Wofür sich der Händler entscheidet, ist ihm überlassen. Innerhalb dieser Zeit wird davon ausgegangen, dass der Defekt schon beim Verkauf vorlag (Materialfehler, Konstruktion etc.). Nach sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr. Dann kann der Händler verlangen, dass ein Gutachter prüft, ob der Defekt nicht anderweitig (unsachgemäßer Gebrauch) verursacht wurde. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers zu dessen Bedingungen. Sie kann beliebig lange gelten und an beliebige Konditionen geknüpft sein. So zum Beispiel eine eingeschickte Garantiekarte, maximal zulässige Betriebsstunden, Laufleistung usw. Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich an den Hersteller wenden.

Online-Streitbeilegung

Bei Problemen mit online gekauften Waren oder Dienstleistungen können Sie über eine EU-Plattform eine Beschwerde einreichen und von einer unabhängigen Streitbeilegungsstelle bearbeiten lassen. Das Angebot ist für Sie umsonst. Jeder Händler in der EU muss darauf hinweisen und einen Link zum Online-Portal anbieten.

Widerrufsrecht

Online getätigte Verkäufe (und weitere) können Sie binnen 14  Tagen widerrufen. Das gilt nicht für individuell gefertigte Produkte, sondern nur für "Massenware". Ebay tut sich hier schwer und legt einem Steine in den Weg, wenn man widerrufen (den Kauf abbrechen) will, droht sogar mit dem Ausschluss von der Plattform, wenn man das öfter macht - belanglos. Der Verkäufer muss Sie darüber schriftlich vor dem Kauf informieren. Das ist bei ebay gar nicht möglich. Deshalb gilt dort ein vier-wöchiges Widerrufsrecht. Mit dem Kauf kommt dort nämlich der Kaufvertrag zu Stande. Bei anderen Shops ist das erst mit der Zahlung der Fall. Vorher bekommen Sie eine Email in der Sie über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden und der Kauf nur als Absichtserklärung Ihrerseits angesehen wird. Der Shop bestätigt nur den Erhalt Ihrer Bestellung.

Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben. Den Widerruf müssen Sie gegenüber dem Händler deutlich zum Ausdruck bringen. Dazu genügt eine formlose Email. Es reicht aber nicht, die Sendung einfach nicht anzunehmen oder kommentarlos zurück zu schicken. Dann wartet der Händler einfach 14 Tage und sagt dann, die Frist ist abgelaufen, Sie müssen die Ware jetzt abnehmen (und eventuell sogar noch einmal für den Versand zahlen). Schicken Sie die Sendung dann umgehend zurück. Eventuell teilt der Händler Ihnen dazu eine Adresse mit. Die Rücksendung müssen Sie bezahlen. Einige Händler übernehmen die Kosten aber aus Kulanz, wozu Sie aber dessen Rücksendemodalitäten einhalten müssen. Wählen Sie einen versicherten Versandweg, um nachweisen zu können, dass die Sendung wirklich angekommen ist. Deutsche Post Brief, Päckchen und auch "Prio" gehören nicht dazu. Wählen Sie Einschreiben oder Paket oder nutzen Sie einen anderen Paketdienst, die meistens billiger sind und mehr Service bieten. Der Händler hat 14 Tage Zeit für die Bearbeitung. Weist das Produkt Gebrauchsspuren auf, kann der Händler eine Minderung des Kaufpreises berechnen. Schon eine abgezogene Displayschutzfolie stellt eine Wertminderung dar. Die Transportkosten für die Hinsendung der Ware zu Ihnen werden erstattet. Allerdings nicht, wenn Sie Teile der Bestellung behalten.

Bei der Hinsendung der Ware an Sie darf der Verkäufer das Haftungsrisiko für die ordnungsgemäße Zustellung nicht an Sie übergeben - selbst dann nicht, wenn Sie ihn darum bitten. Das bedeutet: geht die Ware beim Versand verloren, ist der Verkäufer verantwortlich. Aus diesem Grund versenden seriöse Anbieter auch noch so niedrigpreisige Artikel nur per Paket, was natürlich die Versandkosten in die Höhe treibt.

Aufgaben der Behörden

Die Behörden werden eventuell als nervige Spaßbremsen wahrgenommen. Natürlich will keiner Steuern zahlen oder hat Lust, sich mit dem Zoll rum zu schlagen. Neben dem Eintreiben von Steuern und Abgaben haben die Marktüberwacher und Behörden aber auch weitere große Aufgaben (denen sie leider nicht ganz gerecht werden können): Sie schützen Sie vor Unheil und die Hersteller vor Produktpiraterie (Plagiate). Produkte, die gesundheitsgefährdend sind oder Schäden anrichten können, sollen nicht zu Ihnen gelangen. Der Zoll will also Ihnen gar nichts böses, sondern eventuell einfach nur verhindern, dass Sie, andere oder die Umwelt in Gefahr geraten. Das dabei manchmal auch übers Ziel hinaus geschossen wird, mag durchaus sein. Töten Sie deshalb nicht gleich den Überbringer der schlechten Nachricht.

Wo kommt es her?

Von einem Händler außerhalb Deutschlands werden Sie keine ordentliche Rechnung bekommen - wenn überhaupt irgendeine. Wollen Sie die Mehrwertsteuer ausgewiesen haben, vergessen Sie es. Sobald es Probleme mit dem Artikel gibt, haben Sie Probleme, diese im Ausland geltend zu machen. Das kann schon in Deutschland schwer genug sein.

Beginnen Sie damit zu prüfen, woher der Artikel verschickt wird. Weder bei Amazon noch bei ebay können Sie sicher sein, dass das Paket aus Deutschland kommt. Bei ebay wird der Artikelstandort im Kleingedruckten unterhalb des Preises angezeigt. Interessanter Weise kann es dann trotzdem vorkommen, das dort zwar Deutschland steht, dann aber "Versand aus dem Ausland". Der Verkäufer soll oft angeblich auch in Deutschland sitzen.

Alles kann gelogen sein. Sobald Sie sich die Infos zum Verkäufer ansehen, steht dort eventuell eine Adresse irgendwo auf der Welt. Auch ein schlechtes oder gar fehlendes Deutsch in der Artikelbeschreibung ist ein Hinweis. Ebay interessiert das alles nicht - Hauptsache, die kassieren die Verkaufsprovision. Ein seriöser Händler aus Deutschland und der EU muss ein Impressum mit Angabe seiner Adresse und der Umsatz-Steuer-ID (so weit vorhanden) auf der Handelsplattform zeigen.

Bei Amazon ist es ähnlich. Nur wenn dort steht "Verkauf und Versand durch Amazon" ist Amazon Ihr Ansprechpartner. In allen anderen Fällen dient Amazon nur als Plattform und eventuell Dienstleister für den Versand, interessiert sich aber nicht die Bohne für Sie oder den Artikel bzw. Probleme. Schauen Sie also nach, woher die Ware kommt.

EU-Binnenmarkt

Kommt die Ware aus dem Raum der Europäischen Union, haben Sie keinerlei Probleme mit dem Zoll oder anderen Behörden. Rein theoretisch ist die Ware verzollt und in der EU verkehrsfähig.

Das stimmt allerdings nur bedingt. Dienstleister wie Amazon und findige Händler haben einige Lücken entdeckt, wodurch viele wichtige Gesetzte ausgehebelt werden - mit Wissen und auf Wunsch der Regierungen. Ein Verfahren ist "Fulfillment by Amazon (FBA)": Amazon lagert die Ware aus dem EU-Ausland innerhalb der EU ein und verschickt dann von dort aus. Amazon beruft sich darauf, dass der Händler natürlich Steuern und Zölle zahlen muss und sich ans Recht zu halten hat. Die Marktüberwachungsbehörden und Finanzämter können und dürfen das aber nicht prüfen und bei der Einfuhr (in das Lager) ist keine Prüfung vorgesehen, da die Lager wie Freihäfen agieren.

Für Sie bedeutet das: nur weil Sie einen Artikel aus der EU bekommen, bedeutet es nicht, dass dieser legal gehandelt wurde. Eventuell wurden weder die Steuern und Abgaben bezahlt, noch handelt es sich um ein Produkt, welches europäischen Standards genügen muss. Sie haben zwar keine Probleme, dürfen sich aber auch nicht beschweren, wenn Sie Ihre Gesundheit ruiniert haben. Oder anders gesagt: beschweren dürfen Sie sich, nur wird es keinen interessieren und wie wollen Sie einen Händler im (EU-) Ausland zur Verantwortung ziehen?

CE-Zeichen

Die EU-Behörden haben sich das CE-Zeichen ausgedacht, um Verbraucher zu schützen. Auf so gut wie allen Produkten muss es zusammen mit der Anschrift des Herstellers angebracht sein. Es ist kein Prüfsiegel, sondern lediglich eine Selbsterklärung des Herstellers, dass das Produkt den entsprechenden Normen und Vorgaben entspricht. Weil das aber im Grunde nur der Zoll überprüft, ist das Zeichen eher wert- und nutzlos. Jeder Hersteller kann das Symbol an seiner Ware anbringen und damit vorgaukeln, alles sei rechtens. Weicht die Darstellung des CE-Zeichens von der Vorgabe ab, gilt es als nicht angebracht und die Ware ist nicht verkehrsfähig. Sie werden Sie nicht importieren dürfen. Der Zoll und andere Behörden könnten vom Hersteller Einsicht in die dazu gehörende Konformitätserklärung verlangen. Dies ist erst einmal nur ein Wisch vom Hersteller, auf dem drauf steht, dass alles korrekt ist. Viele Anbieter in Fernost zeigen gerne solche hübsch aufgemachten "Zertifikate" auf ihren Webseiten. Auch diese sind eventuell das Papier nicht Wert, auf dem sie nicht gedruckt sind, denn keiner kann prüfen, ob das alles stimmt, was da behauptet wird.

Ware beim Zoll

Ware die aus dem Ausland kommt, wird vom Zoll geprüft. Natürlich ist er mit der Flut an Ware hoffnungslos überfordert. In vielen Fällen wird die Bestellung also einfach durchgewunken. Nur weil alle in Ihrem Bekanntenkreis Glück hatten, heißt das nicht, dass Sie auch glimpflich davon kommen. Das mag ärgerlich sein, aber Schuld ist nicht der Zoll sondern Sie, weil Sie ein (vermutlich) illegales Produkt einführen wollen. Grundsätzlich darf der Zöllner selbst keine Sendungen öffnen (Post- und Briefgeheimnis). Das macht entweder ein Postler bei der Abfertigung vorab oder Sie müssen beim Zoll selber zum Cutter greifen.

Wo die Ware von Ihnen das erste Mal in Deutschland vom Zoll besichtigt wird, kommt auf das Herkunftsland und den Paketdienst an. Von den Hauptzollämtern kann die Sendung auch zu einem lokalen Zollamt transportiert werden, zu dem Sie dann hin müssen. Sie bekommen in jedem Fall schriftliche Post, in der drin steht, wo sich die Ware befindet. Leider fehlt immer die Angabe des Absenders, was ärgerlich ist, wenn Sie mehrere Sendungen erwarten. Sie müssen innerhalb von zehn Tagen die Sendung abholen, weil ansonsten Lagergebühren berechnet werden können.

Die meisten Paketdienste übernehmen die Verzollung auch für Sie. Dann müssen Sie die Unterlagen an den Paketdienst senden und bekommen die Ware anschließend zugestellt. Diesen Service lassen sich die Firmen natürlich bezahlen: etwa 20 Euro sind hierfür zusätzlich fällig. Die anfallenden Zollgebühren etc. werden von Privatpersonen dann meistens bei der Zustellung per Nachnahme eingezogen.

Kommt Ware außerhalb der EU beim Zoll an und dieser sieht sie sich genau an, dann wird er das CE-Zertifikat von Ihnen vorgelegt bekommen wollen. Das bedeutet, Sie müssen es vom Hersteller besorgen. Stellt sich der Zoll kiebig an, will er es auf Deutsch haben. Sie muss in einer Amtssprache der EU vorliegen und eine Behörde kann eine Ausfertigung in Landessprache verlangen. Keine Chance, dass aus dem Ausland zu bekommen. Sie selbst dürfen es nicht übersetzen oder gar ausstellen.

Weil zu einem Produkt (das ein CE-Zeichen haben muss) auch zwingend immer einer Bedienungsanleitung gehört, kann hier die nächste Hürde warten: Schon Mal einen chinesischen Bausatz gesehen, bei dem eine englischsprachige Anleitung beilag? Das ist die Ausnahme. Meistens ist schon das Auffinden eines PDFs mühsam. Die Anleitung muss zwingend in Amtssprache (also Deutsch) beim Zoll oder einer anderen Behörde, die das Produkt prüft, vorliegen - sehr unwahrscheinlich, dass es die gibt.

Der Zoll kann Ware auch von weiteren Behörden prüfen lassen. So zum Beispiel vom Gewerbeaufsichtsamt, der Bundesnetzagentur, einer Umweltbehörde, einem Sachverständigen für Artenschutz oder der originalen Herstellerfirma (bei Verdacht auf ein Plagiat). Das wird immer dann passieren, wenn sich die Beamten aufgrund von fehlendem Fachwissen nicht in der Lage sehen, selbst eine Einschätzung der Ware und der Erklärungen zu prüfen. Auch wenn Zweifel an der Echtheit der beigebrachten Unterlagen herrschen, wird geprüft. Diese Prüfungen kosten nicht nur Zeit, sie kosten auch Geld. Stellt sich heraus, dass die Ware nicht eingeführt werden darf, werden die Kosten Ihnen auferlegt.

Sobald sich ein derartiges Prozedere abzeichnet, sollten Sie einschreiten und die Annahme der Ware verweigern. Die Sendung geht dann an den Absender zurück oder wird vernichtet. Die Kosten für eine Rücksendung trägt das Versandunternehmen und wird diese wahrscheinlich dem Absender berechnen, bevor sie das Paket wieder ausliefert. Allerdings kann der Absender die Rücksendung vorab ausgeschlossen haben, so dass die Ware vernichtet wird. Verstößt die Ware gegen das Produktsicherheitsgesetz, kann der Zoll die Rücksendung verweigern und eine Vernichtung auf Ihre Kosten anordnen.

Sofern eine an Sie adressierte Warensendung, welche Plagiate enthält, vom Zoll abgefangen wird, können Sie vom Rechteinhaber eine Abmahnung erhalten, die richtig teuer werden kann. Wirft man Ihnen eine Markenrechtsverletzung vor, wird man von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zustimmung in die Vernichtung der beschlagnahmten Waren, Auskunft über die Herkunft der Waren sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Aussprache der Abmahnung und Schadensersatz fordern. Allein die Anwaltkosten werden sich auf mindestens 1.500,- Euro belaufen, da der Streitwert locker bei 50.000 Euro und mehr liegen wird. Das gilt zwar erst, wenn man Ihnen eine geschäftliche Tätigkeit vorwerfen kann, dies kann aber schneller der Fall sein, als gedacht. Schon der Umstand, dass Sie eventuell mehrere gleiche Produkte gekauft haben, kann als Indiz gelten.

Geht die Sendung zurück an den Absender oder wird sie gar vernichtet, müssen Sie zusehen, in wie fern Sie sich mit dem Absender einigen können. Natürlich können Sie auf dem Standpunkt beharren, dass Sie als Privatkunde ein Recht darauf haben, ordnungsgemäße Ware zu bekommen und der Verkäufer diese nicht geliefert hat. Ansprüche im Ausland geltend zu machen, wird aber nicht gelingen. Und auf die Käuferschutzfunktionen der Handelsplattformen sollten Sie sich auch nicht verlassen. Oft kann es helfen aber sicher können Sie nicht sein.

Überlegen Sie sich vorab, welche Risiken Sie selber eingehen wollen. So gut wie alle Billigprodukte sind eigentlich in der EU nicht verkehrsfähig. Das heißt, das CE-Zeichen ist unberechtigt angebracht, fehlt oder ist falsch gestaltet. Damit ist ein Import verboten und die Ware kann beim Zoll abgewiesen werden oder Probleme bereiten.

Bausätze sind etwas heikel. Theoretisch können diese ohne CE-Kennzeichnung importiert werden. Befinden sich im Bausatz aber Bauteile, die eine Kennzeichnung benötigen oder gegen andere Vorgaben verstoßen, kann die ganze Sendung abgelehnt werden. Beispielsweise Motoren, bestückte Platinen, Laser, Elektrokabel müssen gekennzeichnet sein oder dürfen nur bis zu gewissen Leistungsklassen von privat eingeführt werden.

Auf der Webseite des Zolls finden Sie viele Verordnungen, in denen Sie nachlesen können, was verboten ist. Sie können auch vorab einfach nachfragen: Das ist allemal besser, als nachher verärgert zu sein.

Steuern und Gebühren

Dürfen Sie Ihre Ware einführen, werden in vielen Fällen noch Abgaben fällig. Entscheidend für die Höhe der Abgaben ist der Wert der Sendung. Viele Versender deklarieren die Sendungen aus vermeintlicher Gefälligkeit falsch. Ein Geschenk (englisch gift) kann nur von einer Privatperson stammen. Einen zu niedrigen Warenwert anzugeben stellt eine Straftat dar. Haben Sie den Absender dazu aufgefordert, können auch Sie belangt werden. Zum Nachweis wird meistens ein Zahlungsbeleg verlangt. Hier sind die Zöllner recht unbürokratisch und auch ein Ausdruck von Paypal kann genügen. Am besten, Sie bringen auch einen Ausdruck der Webseite mit der Bestellung mit. Theoretisch müsste sich eine Rechnung bei der Sendung befinden, aber die fehlt oft und wird vom Zoll eher angezweifelt. Zweifelt der Zoll Ihre Belege an, wird er eventuell kurz selber im Internet recherchieren und sich schlau darüber machen, was die Ware sonst so kostet.

Zollgebühren werden auf den Zollwert (Warenwert zzgl. Versandkosten, welche ggf. geschätzt werden) berechnet und sind abhängig vom Produkt und dem Herkunftsland. Über die Zolltarifdatenbank der Europäischen Union kann der Warencode (TARIC: Tarif Intégré des Communautés Européennes) ermittelt werden. Es ist ziemlich nervig, sich durch die Beschreibungen durchzublättern. Selbst Zöllner verbringen hier viel Zeit mit der Suche und nicht selten kann man ein Produkt mehreren Kategorien zuordnen. Natürlich ist es für den Zoll von essentieller Bedeutung, genau die richtige Warengruppe zu finden - es sind dann doch Beamte. Faktisch wird es für Sie kaum eine Rolle spielen, denn die meisten Zollsätze werden bei um die 3 Prozent liegen. Und ob Sie nun 2,7 % oder 3,4 % zahlen, dürfte erst bei ganzen Schiffsladungen von Bedeutung sein.

Verbrauchsteuern (VSt) fallen zum Beispiel für Tabak, Alkohol und Kaffee an. Die Höhe dieser Steuern ist unterschiedlich und kann erheblich sein.

Zudem fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Das ist nichts anderes als die ganz normale Umsatz- oder Mehrwertssteuer. Für die meisten Waren sind es 19 Prozent, für Literatur und Lebensmittel etc. werden 7 Prozent berechnet. Die Berechnungsgrundlage für den Zollwert ist nicht allein der Preis für den Artikel, sondern die Kosten, die entstanden sind, um die Ware zu erhalten. Auch die Portokosten, die Zollgebühren und die Verbrauchssteuern gehören also zum Zollwert dazu. Bis zu einem Wert von 22 Euro erfolgt keine Erhebung der EUSt. Solange die zu entrichtenden Abgaben weniger als 5 Euro betragen (also bis ca. 29 Euro Warenwert), werden sie auch bei höherpreisigen Waren nicht erhoben.