Das Gesetz ist AFAIK noch nicht im Amtsblatt erschienen. Wird aber ziemlich sicher ähnlich dem Beschluß aus dem Bundestag ähneln:
Drucksache 1505315.
§22b ist dabei das Spannende: Nach meinem Verständnis geht es nur um in Fahrzeugen eingebaute Wegstreckenzähler. Wer also einen ausgebauten manipuliert, hat nichts zu befürchten.
Aber ich unterstelle einfach mal jedem, der einen ausgebauten manipulieren will, daß er das dann auch an einem eingebauten ausprobieren will. Und wenn ein ausgebauter eingebaut wird, greift das Gesetz auch wieder, sonst wäre es ja witzlos.
Und es gibt nur einen einzigen Grund zur Tachomanipulation: Betrugsabsichten. Ansonsten tut es nämlich auch ein Vermerk im Fahrzeugbuch, daß der Tacho gewechselt wurde und welche Zahl da im Cockpit aufleuchtet ist so was von uninteressant, daß mir keiner erzählen kann, das sei ihm jetzt wichtig, daß da der echte Stand steht, denn das Auto wird dadurch weder neuer noch älter. Naja gut, es soll ja auch Leute geben, denen ihr Nummernschild wichtig ist - schönen Gruß an die B-MW Affen...
Desweiteren verbietet das Gesetz auch die Verbreitung von Computerprogrammen und damit ist sicherlich auch indirekt die Informationsweitergabe gemeint.
Somit schließe ich mich Gonzo an: falsches Forum, sollen sich andere die Finger verbrennen.